Vereinsmitgliedschaft
Pflichten
Zu den Pflichten gehört unter anderem die Teilnahme an Gemeinschaftsarbeiten (Arbeitseinsätzen), welche der Pflege der Kleingartenanlage dienen.
Jedes Vereinsmitglied ist verpflichtet jährlich acht Stunden zu leisten.
Die Nichterfüllung dieser Stunden wird mit einer Gebühr auf der Jahresrechnung verrechnet
Das Bundeskleingartengesetz sieht vor, dass der Garten "dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient (kleingärtnerische Nutzung)".
Das bedeutet, dass reine Erholungsgärten keine Kleingärten sind und damit nicht zulässig.
Ein Teil der Fläche (wenigstens ein Drittel) sollte dem Anbau gewidmet werden: Obst und Gemüse, Kräuter und Gewürze, aber auch Blumen u.ä. in ausgewogenem Verhältnis.
Unser Verein ist dem Stadtverband Leipzig der Kleingärtner e.V. angeschlossen, wodurch die Kleingartenordnung verbindlich ist. Wir legen großen Wert darauf, dass unsere Mitglieder nicht nur die Rechte, sondern auch die Pflichten eines Kleingärtners ernst nehmen, um eine harmonische und lebendige Gemeinschaft zu fördern.
Ein Kleingarten ist mehr als nur ein Stück Land zum Grillen und Entspannen. Im Gegensatz zu Wochenend- oder Freizeitgrundstücken ist er Teil eines Vereins und unterliegt daher Verordnungen und Regelungen, insbesondere aufgrund der vergünstigten Pacht.
Die Entscheidung, einen Kleingarten zu pachten, bedeutet eine (langfristige) Bindung mit unserem Gartenverein einzugehen. Ein Pachtvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist untrennbar mit der Mitgliedschaft im Kleingartenverein verbunden. Dies bringt nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten mit sich.